Da haben wir nun den ersten multimedial bejooobelten „Fakenews“-Prozess. Eigentlich geht es dabei ja gar nicht um Fakenews, sondern um Verleumdung und die Verbreitung einer solchen. Beides ist und war, soweit ich das mit meinem Rechtsverständnis erfassen kann, schon immer ziemlich eindeutig verboten.
Aber man darf dennoch gespannt sein. Vielleicht können die Würzburger Richter ja auch etwas Licht ins Dunkel bringen, was Fakenews eigentlich sind. Oder kann mir das mal wer erklären? Sind das völlig frei erfundene Mitteilungen? Oder reicht ein bisschen Konfabulation, ein bisschen Dramaturgie bei der Präsentation? Oder sind das Mitteilungen die z.B. durch falsche Interpretation oder nur teilweise Darstellung der Sachlage Fälsche erlangen? Ist Vorsatz notwendig? Soll der Urheber oder auch die Verbreitung strafbar sein/werden/gewesen sein? Wer bestimmt eigentlich, was sachlich richtig ist? Je nach dem würde für viele Mitbürger, aber vor allem aber für meine Journalisten und Nachrichtensprecher die Luft doch recht alltäglich ziemlich knapp … ganz zu schweigen von Homöopathen, Impfgegnern, Astrologen, Glutenbefreiern und sonstigen in Ihrer Welt aber glückseligen Realitätsverweigerern.
In diesem Kontext muss die Frage erlaubt sein, wo eigentlich meine ganzen Verfassungsexperten aus den Tagen des Schmähgedichts sind, die so treffsicher wie possierlich Kunst- und Meinungsfreiheit verwechselten? Wo sind die T-Shirts, die mit Berufung auf eine durch die Verfassung gedeckte Freiheit, egal welcher, das Recht einfordern, andere Menschen mit oder ohne den Deckmantel des künstlichen Gedichts der Sodomie zu bezichtigen?
Ich zumindest halte es mit Volker Pispers, der da sagt: „Wir haben Meinungsfreiheit. Sie müssen noch nicht einmal nachdenken, bevor Sie was sagen.“ Das ist zwar nicht unbedingt schön, aber alles andere nennt man Zensur.
Die Grenzen der Meinungsfreiheit sind im Strafgesetzbuch hinterlegt. Jemanden ungerechtfertigterweise der Vergewaltigung zu bezichtigen ist keine Meinungsfreiheit und auch keine Fakenews oder sonstwas. Das ist eine Straftat, wie es Sie schon immer gegeben hat – lange vor Facebook. Und da war das übrigens auch schon verboten. Aber der Rest? Tja. Den Hype um das, was sonst so als Fakenews tituliert wird … da bin ich etwas ratlos.
Vielleicht schließen wir mit Orwell. 2+2=5.